Blog - Beiträge mit Themen zur Immobilienbranche

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Willkommen zum Immobilien Management Kapp-Blog!

Hier dreht sich alles um das Thema Immobilienmanagement - von der Verwaltung von Gebäuden bis hin zur Vermietung von Immobilien und allem dazwischen.

Ob Sie ein erfahrener Immobilieninvestor sind oder einfach nur neugierig auf die Immobilienbranche, dieser Blog bietet Ihnen wertvolle Informationen, Tipps und Einblicke in die Welt des Immobilienmanagements. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Immobilieninvestitionen optimal zu verwalten und zu maximieren, indem wir Ihnen praktische Ratschläge und bewährte Strategien zur Verfügung stellen.

Viel Spaß beim Lesen!

Ende der Mietpreisbremse: Wo 2025 die Mieten steigen könnten – Chancen für Vermieter in aufstrebenden Märkten


Das Ende der Mietpreisbremse steht bevor und markiert eine entscheidende Wende auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Nach dem Aus der Ampel-Gespräche scheint eine Verlängerung der Regelung nicht mehr in Sicht, was für viele Städte weitreichende Auswirkungen haben dürfte. Bereits im ersten Halbjahr 2025 könnten die Mieten bei Neuvermietungen spürbar anziehen – vor allem in Metropolen und stark nachgefragten Ballungsräumen.
Wo die Mietpreisbremse endet und warum das wichtig ist

In Berlin läuft die Mietpreisbremse bereits Ende Mai 2025 aus. Laut Deutschem Mieterbund wird die Hauptstadt damit die erste deutsche Großstadt sein, in der Neuvermietungen nicht mehr gesetzlich gedeckelt sind. Ein ähnliches Szenario zeichnet sich kurz darauf in anderen Regionen ab.

Baden-Württemberg, eine wirtschaftsstarke Region mit zahlreichen gefragten Städten, beendet die Mietpreisbremse zum 30. Juni 2025. Großstädte wie Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim, aber auch kleinere Städte wie Freiburg, Kehl und Offenburg, könnten die Auswirkungen des Auslaufens besonders stark spüren. Auch Hamburg, einer der angespanntesten Wohnungsmärkte Deutschlands, verabschiedet sich Mitte 2025 von der Mietpreisregulierung.
Freiburg, Kehl und Offenburg – Chancen für Vermieter

Die Städte Freiburg, Kehl und Offenburg repräsentieren aufstrebende Märkte, die durch hohe Nachfrage und spezifische Standortvorteile bestechen. Mit dem Wegfall der Mietpreisbremse eröffnen sich für Vermieter hier attraktive Möglichkeiten.
Freiburg im Breisgau

Freiburg ist nicht nur ein beliebter Wohnort, sondern auch ein führendes Zentrum für Nachhaltigkeit. Die Stadt zieht Studierende, Berufstätige und Familien gleichermaßen an, während der Wohnraum begrenzt bleibt. Mit dem Ende der Mietpreisbremse können Vermieter in Stadtteilen wie Vauban, Rieselfeld oder der Altstadt von höheren Mieteinnahmen profitieren. Investitionen in energieeffiziente Modernisierungen könnten hier besonders lohnend sein.
Kehl

Kehl, die Grenzstadt zu Straßburg, profitiert von ihrer internationalen Lage und der wachsenden Bedeutung als Wohnort für Pendler und Grenzgänger. Der Ausbau der Tramlinie nach Straßburg hat Kehls Attraktivität gesteigert, was die Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum ankurbelt. Vermieter können hier mit einer flexiblen Mietpreisgestaltung und modernen Wohnkonzepten neue Zielgruppen erschließen.
Offenburg

Offenburg, als wirtschaftliches Zentrum der Ortenau, ist ein weiterer spannender Markt. Die Kombination aus guter Verkehrsanbindung, wirtschaftlicher Stärke und naturnahem Wohnen zieht immer mehr Menschen an. Mit dem Auslaufen der Mietpreisbremse könnten Viertel wie Albersbösch oder die Innenstadt besonders attraktiv für Mieter im gehobenen Segment werden.
Was Vermieter beachten sollten

Marktanalyse und Positionierung
Vermieter sollten den Markt in Städten wie Freiburg, Kehl und Offenburg genau beobachten. Welche Zielgruppen können Sie ansprechen? Welche Mietpreise sind realistisch?

Investitionen in Qualität
Modernisierungen und nachhaltige Baukonzepte sind gefragter denn je. Gerade in Städten mit hoher Nachfrage können solche Maßnahmen helfen, langfristig stabile und attraktive Mieten zu sichern.

Rechtliche Aspekte im Blick behalten
Trotz des Auslaufens der Mietpreisbremse bleiben Regelungen wie die Kappungsgrenze oder die Einhaltung des Mietspiegels relevant. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter.

Fazit: 2025 bringt neue Chancen für Vermieter

Das Ende der Mietpreisbremse eröffnet Vermietern in Städten wie Freiburg, Kehl und Offenburg spannende Perspektiven. Diese Standorte bieten eine attraktive Mischung aus hoher Nachfrage, wachsender Infrastruktur und Zielgruppenvielfalt. Mit einer vorausschauenden Strategie können Vermieter nicht nur von steigenden Mieten profitieren, sondern auch langfristig stabile Renditen erzielen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu investieren und Immobilien optimal auf die kommende Marktöffnung vorzubereiten.

Neue Grundsteuerregelungen: Deine Chance auf Steuererleichterung!

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Einführung
Die jüngsten Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Mai 2024 (II B 78/23 und II B 79/23) haben signifikante Veränderungen im Bereich der Grundsteuer ausgelöst. Diese Entscheidungen ermöglichen es Steuerpflichtigen, im Einzelfall einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn der im Bundesmodell festgestellte Grundsteuerwert erheblich über das normale Maß hinausgeht. Diese neuen Regelungen haben weitreichende Konsequenzen für Immobilieneigentümer und -bewerter in Deutschland.

Hintergrund der BFH-Beschlüsse
Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Bemessung der Grundsteuer ein. Dieser Spielraum umfasst Typisierungen und Pauschalierungen, die notwendig sind, um die Neubewertung von über 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten zu bewältigen. Die Besteuerung soll die objektive Leistungsfähigkeit, die sich im Sollertrag eines Grundstücks widerspiegelt, erfassen. Ein verfassungskonformer Bewertungsmaßstab orientiert sich am gemeinen Wert.

Reaktion der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat schnell auf die BFH-Rechtsprechung reagiert. Koordinierte Erlasse vom 24. Juni 2024 präzisieren die Voraussetzungen für den Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts und die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Billigkeitsmaßnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch erlaubt die verfassungskonforme Auslegung der Bewertungsvorschriften den Nachweis eines niedrigeren Werts.

Voraussetzungen für den Nachweis
Steuerpflichtige müssen den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dies kann durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses, eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer entsprechend zertifizierten Person erfolgen. Alternativ kann ein innerhalb eines Jahres erzielter Kaufpreis als Nachweis dienen, sofern die Verhältnisse unverändert geblieben sind.

Aussetzung der Vollziehung
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden werden gewährt, wenn die 40%-Grenze erreicht wird. Ein Verkehrswertgutachten ist zum Zeitpunkt des Antrags nicht erforderlich, muss jedoch zeitnah nachgereicht werden.

Auswirkungen auf das Sachverständigenwesen
Diese Entwicklungen erhöhen die Nachfrage nach Sachverständigenleistungen erheblich. Sachverständige müssen ihre Qualifikationen anpassen und ihre Fachkompetenz weiterentwickeln. Zudem könnten sie ihr Dienstleistungsangebot erweitern und eng mit anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten.

Fazit
Die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, bietet Steuerpflichtigen die Chance, ihre Steuerlast zu senken. Grundstückseigentümer sollten sich frühzeitig informieren und bei Bedarf Sachverständigenleistungen in Anspruch nehmen. Für Sachverständige eröffnen sich neue Chancen, sich als unverzichtbare Partner für eine faire und verfassungskonforme Besteuerung zu positionieren.

Diese neuen Regelungen markieren einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Einzelfallgerechtigkeit bei der Grundsteuerbewertung und bieten sowohl Herausforderungen als auch Möglichkeiten für alle Beteiligten.

Die Mietpreisbremse: Ein Blick auf die Verlängerung bis 2029 und ihre Auswirkungen auf Kehl und Offenburg 26.04.2024

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Zunächst einmal gilt es zu verstehen, wie die Mietpreisbremse funktioniert. Sie besagt, dass bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, sofern ein Mietspiegel vorhanden ist. Wenn kein Mietspiegel vorliegt, darf die Miete sogar nur um maximal 20 Prozent erhöht werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Neubauwohnungen und stark sanierte Wohnungen, da sie davon ausgeht, dass in diesen Fällen höhere Investitionen getätigt wurden, die auch höhere Mieten rechtfertigen können.

In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 89 Städte und Gemeinden, die unter die Mietpreisbremse fallen. Kehl und Offenburg gehören zweifellos dazu und profitieren somit von den Schutzmechanismen dieser Regelung. Vor allem in Ballungsräumen wie Offenburg, wo die Nachfrage nach Wohnraum hoch ist, bietet die Mietpreisbremse den Mietern eine gewisse Sicherheit vor überhöhten Mietpreisen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sogenannte Kappungsgrenze. Diese begrenzt die Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 Prozent. Das bedeutet, dass selbst wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, Vermieter die Miete nicht unbegrenzt erhöhen können. Dies schützt Mieter vor drastischen Preiserhöhungen und trägt dazu bei, dass die Mieten in vertretbarem Rahmen bleiben.

In Kehl und Offenburg müssen Vermieter daher bei Neuvermietungen darauf achten, dass sie die Grenzen der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze einhalten. Dies bietet Mietern eine gewisse Planungssicherheit und trägt dazu bei, die soziale Durchmischung in den Städten zu erhalten.

Insgesamt ist die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 eine positive Nachricht für Mieter in Kehl, Offenburg und anderen Städten in Baden-Württemberg. Sie trägt dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und die soziale Stabilität in den Gemeinden zu fördern





7 Finanzielle Fallstricke beim Immobilienkauf 19.03.2024

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1.Notarkosten und Grundbucheintragung:
 Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Deutschland ist ein Notarbesuch obligatorisch, um den Kaufvertrag zu besiegeln und die rechtliche Abwicklung sicherzustellen. Die Notarkosten belaufen sich in der Regel auf 1,5% des Kaufpreises und sind unabhängig vom individuellen Aufwand des Notars. Zusätzlich zur Notarkosten entsteht eine Gebühr von 0,5% des Kaufpreises für die Eintragung im Grundbuch.

2.Grunderwerbsteuer: 
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Abgabe beim Erwerb von Grundstücken oder Anteilen daran. Die Höhe variiert je nach Bundesland und beträgt in Baden-Württemberg zum Beispiel 5% des Kaufpreises. Es ist wichtig zu beachten, dass einige bewegliche Gegenstände von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sein können.

3.Maklerprovision:
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie durch die Vermittlung eines Maklers fallen in der Regel Provisionen an. Diese belaufen sich auf 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Käufer oder Verkäufer die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen muss, daher fallen diese Kosten nicht für alle an. Die Entscheidung über die Maklerprovision hängt von individuellen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien ab.

4.Renovierungs- und Modernisierungskosten: 
Beim Kauf einer Immobilie müssen zusätzlich zu Kaufpreis und Nebenkosten auch Renovierungs- und Modernisierungskosten berücksichtigt werden. Diese Kosten sind stark von den individuellen Eigenschaften der Immobilie abhängig und entstehen nicht immer zwangsläufig. Abhängig vom Zustand und der Ausstattung der Immobilie können Renovierungsarbeiten oder Umbaukosten erforderlich sein, um das Objekt an persönliche Vorstellungen oder aktuelle Standards anzupassen. Es ist daher ratsam, diese potenziellen Kosten bei der finanziellen Planung für den Immobilienkauf einzukalkulieren.

5.Gutachterkosten: 
Beim Kauf einer Immobilie ist es oft ratsam, ein Gutachten durch einen Sachverständigen oder Immobilienmakler erstellen zu lassen, insbesondere wenn kein aktuelles Gutachten vorliegt. Die Kosten für ein solches Gutachten variieren je nach Art und Umfang sowie den spezifischen Eigenschaften der Immobilie. Für ein umfassendes Verkehrswertgutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen können die Kosten mindestens 500 EUR betragen. Diese Investition ist jedoch entscheidend, um eine präzise und fundierte Bewertung der Immobilie zu erhalten, die eine solide Grundlage für den gesamten Kaufprozess bildet.

6.Umzugskosten: 
Beim Kauf einer Immobilie können Umzugskosten zusätzliche flexible Nebenkosten darstellen. Diese Kosten variieren stark je nachdem, ob man sich für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens entscheidet oder den Umzug eigenständig organisiert. Die variablen Kosten bieten Käufern die Flexibilität, ihre Umzugsoptionen entsprechend ihren individuellen Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten anzupassen.

7.Finanzielle Aspekte beim Immobilienkauf im Blick behalten
Angehende Immobilienkäufer sollten bei einem Immobilienerwerb mit durchschnittlichen Nebenkosten von etwa 10% des Kaufpreises rechnen, wobei allein 5% auf die Grunderwerbsteuer entfallen. Ein bewusstes Verständnis für diese zusätzlichen finanziellen Aufwendungen ist von großer Bedeutung, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten des Kaufs haben.
Es ist ratsam, die Nebenkosten aus vorhandenem Eigenkapital zu decken, da Banken diese Ausgaben häufig ungern finanzieren. Dies liegt daran, dass sie für Banken keinen Sicherheitswert darstellen und somit nicht im Grundbuch abgesichert werden.
Eine vorausschauende Planung und Budgetierung der Nebenkosten sind entscheidend, um einen reibungslosen und finanziell kalkulierbaren Immobilienkauf zu gewährleisten

Wohnindex: Energieeffiziente Häuser verlieren weniger an Wert 06.03.2024 

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Endlich gute Nachrichten für Immobilienbesitzer! Nach einem Rückgang über sechs Quartale hinweg zeigen die Preise für Wohneigentum wieder eine erfreuliche Tendenz nach oben. Laut der ersten Ausgabe des Wohnindex des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) stiegen Eigentumswohnungen im vierten Quartal 2023 um 0,8 Prozent und Häuser um 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass der Immobilienmarkt sich zu normalisieren beginnt, und könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Talsohle der Preise erreicht ist.

🔍 Der Wohnindex des IW basiert auf einer Analyse von rund einer Million Immobilieninseraten aus verschiedenen Immobilienportalen. Die Forscher haben herausgefunden, dass sich die Preisdifferenz zwischen energetisch weniger effizienten Gebäuden und sehr effizienten Objekten deutlich vergrößert hat. Dies bedeutet, dass energieeffiziente Häuser tendenziell weniger an Wert verlieren. Je niedriger die Energieeffizienzklasse einer Immobilie ist, desto stärker ist der Preisrückgang. Wohnimmobilien der Energieeffizienzklassen D bis H verzeichneten einen Preisrückgang von mehr als zehn Prozent.

💡 Diese Erkenntnisse sind nicht nur für Immobilienbesitzer von Bedeutung, sondern auch für potenzielle Käufer und Investoren. Eine Investition in energieeffiziente Häuser könnte langfristig eine kluge Entscheidung sein, nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht.

📊 Möchten Sie mehr über die Ergebnisse des IW-Wohnindex erfahren? Alle Details und Ergebnisse finden Sie unter: IW-Wohnindexe Ihren Text eingeben.

Wohnnebenkosten in Deutschland

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Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass die warmen Nebenkosten seit dem Winter 2021/2022 um satte 43 Prozent gestiegen sind. Das betrifft vor allem über die Hälfte der Wohnungen, die hauptsächlich mit Gas beheizt werden.
Die umfangreiche Studie des IW hat 1.926.546 Wohnungsinserate von Januar 2018 bis September 2023 ausgewertet und wirft einen genauen Blick auf die zeitliche Entwicklung sowie regionale Unterschiede von Abschlagszahlungen. Besonders interessant sind die Auswirkungen der aktuellen Energiepreise und der Wegfall der Energiepreisbremsen auf die warmen Nebenkosten.

Diese Erkenntnisse werfen wichtige Fragen auf: Wie können wir die Erschwinglichkeit von Mietwohnungen sicherstellen? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Anstieg der Nebenkosten zu mildern?


Eure Meinungen und Erfahrungen sind gefragt! 💬 Wie erlebt ihr die Auswirkungen der gestiegenen Nebenkosten? Welche Lösungen seht ihr, um die Belastung für Mieterinnen und Mieter zu reduzieren?


Lasst uns gemeinsam darüber diskutieren und Lösungsansätze finden! 🤝✨ #Wohnnebenkosten #MietenInDeutschland #Energiepreise #iwstudie


Quelle: Zur Studie: Wohnnebenkosten in Deutschland 2023: https://www.iwkoeln.de/.../pekka-sagner-michael...
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Wohnungsmarktbericht 11.05.2023

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Die aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnimmobilienmarkt zeigen, dass es eine Trendwende gibt und sich der Markt zu günstigeren Objekten verschiebt. Laut einer Kaufpreisanalyse sind die Preise deutschlandweit im Vergleich zum Vorjahresquartal um -7,4 % bei Einfamilienhäusern und -8,7 % bei Eigentumswohnungen gefallen. Dieser Rückgang ist auf einen starken Anstieg der Preise im ersten Quartal 2022 und einen deutlichen Rückgang seit dem zweiten Quartal 2021 zurückzuführen.


Es gibt auch Unterschiede in der Preisentwicklung zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden. Die Preise der Neubauten bei Einfamilienhäusern sind um -1,5 % gefallen, während sie bei Eigentumswohnungen um +0,4 % gestiegen sind. Bestandsgebäude hingegen haben sich bei Einfamilienhäusern preislich nicht verändert und bei Eigentumswohnungen sind die Kaufpreise mit +2,4 % deutlicher gestiegen.


Eine weitere interessante Beobachtung ist, dass die Kaufpreise für unsanierte ältere Objekte (Baujahr älter 1990) in den letzten drei Quartalen stärker gefallen sind als die Kaufpreise für umfassend bzw. vollständig modernisierte Gebäude. Eigentümer, die ihre Immobilien auf aktuellem Stand halten, sorgen also für eine höhere Preisstabilität im Falle des Verkaufs.

In den Großstädten Berlin, Köln und Hamburg gibt es einen Trend zu steigenden Kaufpreisen von Q4/22 zu Q1/23 im Segment Eigentumswohnung. Allerdings ist Berlin mit -3,1 % als am preisstabilsten zu betrachten, gefolgt von Hamburg mit -9,0 % und Köln mit -9,4 %. München zeigt weiterhin einen starken Preisabfall mit -6,9 % zum Vorquartal und -15,9 % zum Vorjahresquartal.
Die Prognose einer Marktverschiebung hin zu günstigeren Objekten aufgrund gestiegener Bauzinsen hat sich bewahrheitet. Die Abschlüsse haben sich spürbar in den Bereich der weniger teuren Objekte verschoben. In Q1/23 fielen von den gehandelten Immobilien knapp 47 % auf Einfamilienhäuser mit Kaufpreisen von unter 400.000 Euro, im Vorjahresquartal waren es dagegen knapp 40 %. Bei Eigentumswohnungen wurden knapp 54 % der Kaufpreise für Objekte unter 300.000 Euro erzielt, im Vorjahresquartal waren es nur rund 45 %.
Insgesamt zeigt die Kaufpreisanalyse, dass sich der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland im Umbruch befindet und sich der Fokus auf günstigere Objekte verschiebt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Unterschiede in der Preisentwicklung zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden gibt und dass eine Sanierung und Modernisierung der Immobilien eine höhere Preisstabilität im Falle des Verkaufs schaffen kann.

Quelle; https://shop.sprengnetter.de/blog/sprengnetter-kaufpreisanalyse-trendwende-auf-dem-wohnimmobilienmarkt-marktverschiebung-zu-guenstigeren-objekten-bestaetigt

Mieten in Deutschland: Steigende Preise und Herausforderungen im Wohnungsmarkt

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🏠 Mieten in Deutschland: Steigende Preise und Herausforderungen im Wohnungsmarkt

Die Mietpreise in Deutschland sind erneut angestiegen, und die Gründe dafür sind vielschichtig. Eine brandneue Geomap-Analyse hat gezeigt, dass nicht nur der Wohnungsmangel, sondern auch die hohe Nachfrage nach energetisch effizienten Immobilien die Mieten in fast allen deutschen Städten und Gemeinden beeinflusst hat.

📈 Besonders in urbanen Gebieten sind die Mietpreise flächendeckend gestiegen, wie die Daten von Geomap by Real Estate Pilot AG zeigen. Die Analyse basiert auf mehr als 500.000 Mietangeboten aus dem Jahr 2023, verglichen mit den Daten aus dem Jahr 2022.

🌍 Die Faktoren hinter diesem Anstieg sind vielfältig – von Zuwanderung über geringe Leerstände bis hin zu Klimaschutzanforderungen an Wohngebäude, die sich bereits in den Baukosten niederschlagen. Die hohe Inflation spielt ebenfalls eine Rolle.

🔍 Die Infografik von Geomap zeigt die Entwicklung des Medians der Monatskaltmiete von Bestandsobjekten mit zwei bis vier Zimmern pro Quadratmeter Wohnfläche im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2023. Dabei wurden ausschließlich nicht möblierte Objekte ohne Wohnberechtigungsschein betrachtet.

🏙️ Die Untersuchung erstreckte sich über alle 10.995 deutschen Gemeinden, wobei besonders Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern und mindestens 500 Angeboten pro Jahr genauer betrachtet wurden.

📆 Die Daten wurden am 3.1.2024 von der Online-Datenbank Geomap entnommen und werfen ein Licht auf die Herausforderungen, denen wir auf dem deutschen Wohnungsmarkt gegenüberstehen. Wir müssen gemeinsam nach Lösungen suchen, um den Wohnraum bezahlbar und zugänglich zu halten.

#Wohnungsmarkt #MieteninDeutschland #GeomapAnalyse #Herausforderungen #GemeinsamLösungenFinden 🤝🏡

Streit um Miet­er­hö­hung nach Mo­der­ni­sie­rung 27.03.2023

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Der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein Urteil zu den formalen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung gefällt. In dem Fall ging es um einen Mieter in Stuttgart, der nach erfolgten Modernisierungsmaßnahmen an seiner Wohnung Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Mieterhöhung hatte.
Das Schreiben seiner Vermieterin enthielt eine detaillierte Aufstellung der Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung. Darin wurden die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen aufgelistet und die hierauf entfallenden Gesamtkosten nebst Baunebenkosten sowie der verbleibende Modernisierungskostenanteil aufgeführt. Zusätzlich wurde der auf den Mieter entfallende Modernisierungskostenanteil berechnet und die daraus resultierende Mieterhöhung dargelegt.
Der Mieter zweifelte jedoch an der Angemessenheit und Korrektheit der Mieterhöhung und entschied sich für eine gerichtliche Klärung. Sowohl das Amts- als auch das Landgericht stellten sich auf seine Seite. Erst die zugelassene Revision brachte eine Wende zugunsten der Vermieterin.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass keine überhöhten Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung gestellt werden sollten. Es genüge, wenn der Mieter den Grund und den Umfang der Mieterhöhung anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen könne. Dabei müsse aus der Mieterhöhungserklärung hervorgehen, in welchem Umfang infolge der durchgeführten Arbeiten Instandsetzungskosten erspart wurden. Hier sei es ausreichend, wenn die ersparten Instandsetzungskosten durch die Angabe einer Quote von den aufgewendeten Gesamtkosten nachvollziehbar dargelegt werden.
Eine zusätzliche Untergliederung in einzelne Gewerke oder Rechnungspositionen sei nicht erforderlich und verschaffe keinen maßgeblichen Erkenntnisgewinn. Der Mieter könne die Berechnung der Mieterhöhung auch ohne diese weiteren Angaben auf ihre Plausibilität überprüfen. Bei preisfreiem Wohnraum habe der Mieter zudem einen umfassenden Anspruch auf Auskunft und Einsicht, um verbleibende Unsicherheiten zu klären oder die Angaben der Vermieterin zu kontrollieren.
Dieses Urteil verdeutlicht, dass Vermieter bei einer Mieterhöhungserklärung auf eine klare und verständliche Darstellung achten sollten. Eine detaillierte Auflistung einzelner Gewerke oder Rechnungspositionen ist dabei nicht notwendig, solange der Mieter den Grund und den Umfang der Mieterhöhung plausibel nachvollziehen kann. Im Falle von Unsicherheiten hat der Mieter zudem das Recht auf Auskunft und Einsicht.

(BGH, Urteil vom 25. Januar 2023 - VIII ZR 29/22)
Quelle

Wohnnebenkosten in Deutschland

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Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass die warmen Nebenkosten seit dem Winter 2021/2022 um satte 43 Prozent gestiegen sind. Das betrifft vor allem über die Hälfte der Wohnungen, die hauptsächlich mit Gas beheizt werden.
Die umfangreiche Studie des IW hat 1.926.546 Wohnungsinserate von Januar 2018 bis September 2023 ausgewertet und wirft einen genauen Blick auf die zeitliche Entwicklung sowie regionale Unterschiede von Abschlagszahlungen. Besonders interessant sind die Auswirkungen der aktuellen Energiepreise und der Wegfall der Energiepreisbremsen auf die warmen Nebenkosten.

Diese Erkenntnisse werfen wichtige Fragen auf: Wie können wir die Erschwinglichkeit von Mietwohnungen sicherstellen? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Anstieg der Nebenkosten zu mildern?


Eure Meinungen und Erfahrungen sind gefragt! 💬 Wie erlebt ihr die Auswirkungen der gestiegenen Nebenkosten? Welche Lösungen seht ihr, um die Belastung für Mieterinnen und Mieter zu reduzieren?


Lasst uns gemeinsam darüber diskutieren und Lösungsansätze finden! 🤝✨ #Wohnnebenkosten #MietenInDeutschland #Energiepreise #iwstudie


Quelle: Zur Studie: Wohnnebenkosten in Deutschland 2023: https://www.iwkoeln.de/.../pekka-sagner-michael...
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Kostenexplosion Mieter Sanierungszwang 22.03.2023

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Der Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten warnt vor einer Kostenexplosion für Mieter im Zuge von Pflicht-Modernisierungen. Vermieter können bis zu acht Prozent der Sanierungskosten auf die Miete umlegen, was in Einzelfällen zu einer Erhöhung von bis zu 200 Euro pro Monat führen kann. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Die Kappungsgrenze beschränkt die Mehrkosten für Mieter auf drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, und bei Mieten von unter sieben Euro pro Quadratmeter liegt die Grenze sogar bei nur zwei Euro. Zudem müssen Vermieter bei Modernisierungen zahlreiche Vorschriften beachten, und Investitionen zur Verbesserung der Bewohnbarkeit sind erlaubt, während Luxussanierungen nicht umgelegt werden dürfen. Die strengeren Anforderungen in puncto Energieeffizienz und die Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2050 werden voraussichtlich zu weiteren Kostensteigerungen führen, sowohl für Vermieter als auch für Mieter.

Hydraulischen Abgleich des Heizungssystems 18.03.2023

In den kommenden Jahren müssen Eigentümer von Gebäuden mit einer zentralen Gasheizungsanlage und sechs oder mehr Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich des Heizungssystems durchführen lassen, wie es in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassenen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) festgelegt ist.
Dabei haben Eigentümer von zehn Wohneinheiten und mehr bis zum 30. September 2023 Zeit und Eigentümer von sechs bis neun Wohneinheiten bis zum 15. September 2024.

Der Verein „Wohnen im Eigentum“ (WiE) weist darauf hin, dass geprüft werden muss, ob es sich bei den Heizkörpern um Sondereigentum oder um Gemeinschaftseigentum handelt. Laut WiE sollten Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch auch dann gemeinsam einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, wenn sich die Heizkörper im Sondereigentum befinden, da dies wahrscheinlich günstiger sei, als den hydraulischen Abgleich allein durchzuführen.

In der Eigentümerversammlung muss der hydraulische Abgleich laut WiE zunächst beschlossen werden, und dann sollten drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Der WiE kritisiert die kurze Zeitspanne, die den Eigentümern zur Umsetzung des hydraulischen Abgleichs zur Verfügung steht und befürchtet, dass die Verordnung für Wohnungseigentümergemeinschaften aufgrund der Systembedingungen zum Papiertiger wird.
Interessierte können weitere Informationen zum Thema unter wohnen-im-eigentum.de finden.

Die EnSimiMaV ist vollständig unter gesetze-im-internet.de/ensimimav/BJNR153000022.html abrufbar.

Sanierungspflicht der EU 15.03.2023


Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 mit einer deutlichen Mehrheit für strengere Regeln bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gestimmt.
Bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis zum Jahr 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse "D" erreichen. Kritiker befürchten, dass hohe Sanierungskosten auf viele Hauseigentümer zukommen könnten.
Laut Immobilienverband Deutschland wären in Deutschland rund 40 Prozent der 16 Millionen Eigenheime betroffen.

Für die Sanierungen soll auch Geld aus EU-Töpfen bereitgestellt werden. Ende 2021 hieß es seitens der EU-Kommission, dass bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stünden.
Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/green-deal-eu-liefert-investitionsplan-fuer-gebaeudesektor_84342_507868.html?fbclid=IwAR0-wMmpdZsviNHwZN2e3iVB6PNPa0cTdUzMdq3q5qs2DFl88qy6Fgu7__w